Kosten und Regelungen
Für Eltern, die im Vertretungsfall den Vertretungsstützpunkt in Anspruch nehmen möchten, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Betreuungszeiten im Vertretungsfall entsprechend der gültigen Satzung zur Förderung in Kindertagespflege des Landkreises Rotenburg (Wümme). Dafür müssen Eltern einen Antrag stellen.
Kontakt
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Frau Freitag
Förderung in Kindertagespflege/
Übernahme Gebühren Kindertagesstätten
Telefon: 04261 983-2537
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Frau Freitag
Förderung in Kindertagespflege/
Übernahme Gebühren Kindertagesstätten
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